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Anhand folgender Mechanismen überprüfen wir bei uns eingehende Bewertungen:

Manuelle Prüfmechanismen:

  • Ausschließliche manuelle Überprüfung: Jede eingehende Bewertung wird bei uns manuell gesichtet und überprüft. Hierbei überprüfen wir den Inhalt der Bewertung u.a. nach logischen Widersprüchen und anderen Auffälligkeiten.

Sobald eine Bewertung aufgrund unserer Prüfmechanismen Auffälligkeiten enthält, schließt sich eine eingehende manuelle Überprüfung der jeweiligen Einzelfälle an. Alle auf diese Art und Weise herausgefilterten [oder gemeldeten] Bewertungen werden von unserem Team [sowohl anhand unserer Bewertungsrichtlinie überprüft als auch] einer generellen Plausibilitätskontrolle unterzogen.

Für die Plausibilitätskontrolle berücksichtigen wir das gesamte Bewertungsverhalten des Gastes und nehmen auch Einblick in den Inhalt der Bewertung. Hierbei überprüfen wir (soweit der Name vorhanden ist), ob der Gast kurz vor seiner Bewertung in unserem Hotel/Restaurant war und ob inhaltliche Widersprüche bestehen. Dadurch gehen wir der Frage nach, ob die Person tatsächlich Gast bei uns war.

  • Beispiel: Der Gast schreibt am 01.01.2020 eine Bewertung auf Google über unser Hotel und schreibt, dass er das letzte Wochenende bei uns war und es ihm hier sehr gefallen hat.

Aus dem Inhalt der Bewertungen ergibt sich, dass die Bewertung nicht richtig sein kann, weil wir dieses Wochenende geschlossen hatten, er also gar nicht bei uns gewesen sein kann.

Sodann versuchen wir, die entsprechende Bewertung bei Google zu melden und ein Verfahren einzuleiten oder (wenn der Gast schon einmal bei uns war) persönlich mit Ihm Kontakt aufzunehmen.

Eine strengere Filterung negativer oder Bevorzugung von positiven Bewertungen findet nicht statt. Solange eine Bewertung den oben genannten Kriterien entspricht, wird sie ungeachtet dessen, ob sie wohlwollend, kritisch oder gar abwertend formuliert ist, gleichwertig veröffentlicht.